Die Pflicht zur Annahme von E-Rechnungen betrifft Sie. Es gibt keine Ausnahmen, auch nicht für Kleinunternehmer/innen. Bis Sie selbst E-Rechnungen versenden müssen, haben sie zwar noch Zeit, aber seit 01.01.2025 sind Sie verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können.
Lösungen für unsere Mandanten
Wir nehmen die Einführung der E-Rechnung als Chance zur weiteren Digitalisierung wahr. So kommen wir dem papierlosen Büro ein gutes Stück entgegen. Das Digitale Belegbuchen ist seit dem 01.01.2025 unser Standard - Nur so können wir die E-Rechnung in Ihrer Buchhaltung verarbeiten. Damit Sie Ihre Pflicht zum E-Rechnungsempfang erfüllen können, benötigen Sie Schnittstellen zwischen dem E-Rechnungs-Empfang und Ihrer Buchhaltung.
Dazu haben wir zwei Lösungen ausgetestet und vorbereitet. Wählen Sie eines der Tools und Sie sind bestens gerüstet, um E-Rechnungen zu empfangen und automatisiert an Ihre Buchhaltung zu übergeben
DIGITALES BELEGBUCHEN
Damit wir Ihre E-Rechnungen verarbeiten können, ist zwingend das Digitale Belegbuchen zu nutzen. Viele von Ihnen nutzen es schon, denn es bietet eine Menge Vorteile:
Originalbelege bleiben bei Ihnen
Sie müssen keine Belege mehr außer Haus geben. So haben Sie Zugriff auf die Unterlagen sowohl in Papierform als auch digital.
Intuitiver Workflow Von Belege hochladen per Drag & Drop bis zum Bereitstellen - die moderne Oberfläche führt ganz intuitiv durch die einzelnen Arbeitsschritte.
Mobil einsetzbar Digitale oder gescannte Belege können Sie nun jederzeit und von überall aus auch über Tablets und Smartphones hochladen und bereitstellen.
Belege direkt bezahlen
In Verbindung mit Bank Online Belege an einer zentralen Stelle prüfen, bezahlen und zur Verbuchung bereitstellen.
GoBD-testierte Anwendung
sind alle Voraussetzungen erfüllt, ermöglicht die Anwendung das revisionssichere Archivieren von Belegen.
Suche im Belegarchiv. Im Belegarchiv finden Sie alle importierten bzw. verbuchten Dokumente und können auch bequem danach suchen.
Kosten
Aufpreis digitales Belegbuchen inkl. GOBD-konformer Belegspeicherung kosten 10,90 Euro je Monat, die Abrechnung erfolgt über uns.
BANK ONLINE
Mit Bank Online verwalten Sie Ihre Konten verschiedener Banken sowie PayPal-Geschäftskonten an zentraler Stelle: Im Unternehmens-Portal haben Sie sämtliche Umsätze im Blick.
Bessere Zusammenarbeit mit uns
Mit Bank Online haben Sie alle Kontoumsätze im Unternehmens-Portal im Blick. Und wir fragen Sie nie wieder nach Ihren Kontoauszügen, denn die rufen wir direkt in der Finanzbuchführung ab.
Zahlungen ausführen
Belege direkt aus dem Digitalen Belegbuchen bezahlen. Es sind sowohl Überweisungen, als auch Sammelüberweisungen, Lastschriften und Sammellastschriften möglich (je nach Konto).
Sicherheit & Datenschutz
Zahlungen werden erst nach Ihrer Freigabe im Unternehmens-Portal ausgeführt. Das Saldo kann ein- und ausgeblendet werden.
Multibanking
Bank Online ist multibankingfähig und hat Anbindung zu mehr als 3.000 Banken sowie zu PayPal.
Kosten
Bank Online kostet Konto und Monat 1,50 Euro, die Abrechnung erfolgt über uns.
10 Fakten zur E-Rechnung
1. E-Rechnung wird Pflicht:
Seit 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Das bedeutet: Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format (z.B. XRechnung oder ZUGFeRD) ausgestellt und versendet werden.
2. Was bedeutet das für Unternehmen?
- Ab 2026 müssen Unternehmen auch E-Rechnungen versenden können.
- Übergangsfristen: Kleinere Unternehmen (Umsatz bis 800.000 Euro) haben bis Ende 2027 Zeit für die Umstellung.
- Formate: E-Rechnungen müssen den Anforderungen der DIN EN 16931 entsprechen. PDF-Rechnungen per E-Mail gelten nicht mehr als E-Rechnung.
3. Reibungslose Umstellung
- Analyse: Ermitteln Sie den aktuellen Anteil von Papierrechnungen.
- Technik: Stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltungssoftware die neuen Formate unterstützt.
- Handlungsbedarf: Identifizieren Sie frühzeitig die notwendigen Anpassungen (Software, Portal-Anbindungen).
- Kommunikation: Informieren Sie Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter über die Umstellung.
- Archivierung: Richten Sie ein digitales, revisionssicheres Archiv für E-Rechnungen ein.
- Schulungen: Bieten Sie Schulungen für Ihre Mitarbeiter an.
4. Pflichtangaben:
E-Rechnungen müssen die gleichen Pflichtangaben enthalten wie Papierrechnungen, z.B.:
- Name und Anschrift von Rechnungssteller und -empfänger
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Rechnungsdatum, Lieferdatum oder Leistungszeitraum
- Menge und Art der gelieferten Waren/Leistungen
- Einzelpreis, Rabatte, Zuschläge
- Umsatzsteuersatz und -betrag
- Gesamtbetrag
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Leitweg-Identifikationsnummer (bei öffentlichen Auftraggebern)
5. PDF-Rechnung
Eine einfache PDF-Datei gilt nicht als E-Rechnung. Nur PDFs mit eingebetteten strukturierten Daten (z.B. ZUGFeRD) erfüllen die Anforderungen.
6. Standardformate
- XRechnung: Für die öffentliche Verwaltung.
- ZUGFeRD: Hybrides Format mit maschinenlesbaren und visuell darstellbaren Daten.
7. E-Rechnung erhalten
Richten Sie spezielle E-Mail-Postfächer ein oder nutzen Sie EDI-Systeme bzw. Rechnungsmanagement-Software.
8. E-Rechnung erstellen
- Online-Generator: Für Einzelnutzer oder kleine Unternehmen.
- Buchhaltungssoftware: Für größere Unternehmen mit integrierten Funktionen.
9. Vorteile der E-Rechnung
- Reduzierung des Verwaltungsaufwands
- Kosteneinsparungen
- Schnellere Verarbeitung
- Verbesserte Genauigkeit
- Effiziente Archivierung
10. Archivierung
E-Rechnungen müssen 10 Jahre lang digital und revisionssicher archiviert werden. Ein Dokumentenmanagementsystem (z.B. fileee) kann dabei unterstützen.