Wir sind ein Hamburger Buchhaltungsbüro

Gegründet im Jahr 2004. Gründungsmitglieder waren ein Buchhalter, ein ehemaliger Personalchef, ein ehemaliger Betriebsprüfer, ein Rechtsanwalt und die ersten drei Mandanten. Die Grundidee war die Selbsthilfe in allen Fragen des Rechnungswesens und rechtlichen Fragen rund um den Betrieb. Dafür wurde der eingetragene Verein als Rechtsform gewählt und bis heute beibehalten.Neue


Inzwischen sind einige der Gründungsmitglieder aus Altersgründen ausgeschieden, neue sind hinzugekommen. Seit vielen Jahren sind die Mandanten auch nicht mehr Mitglieder. Denn die Verwaltung des Vereines wurde mit wachsender Mitgliederzahl aufwändiger und damit teurer. Außerdem sind wir damit flexibel und können monatliche Vertragslaufzeiten anbieten.

Trotz allem bleibt unsere Kernkompetenz die Buchhaltung* und Lohnabrechnung. Da hat sich äußerlich viel getan, aber im Inneren hat sich kaum etwas geändert. Die Aufgabe erfordert viel betriebliches, steuerliches und sozialrechtliches Wissen; Pflichtbewusstsein; Seriosität und Sorgfalt. 


Heute besteht der Verein aus wenigen echten Mitgliedern und aus einer dreistelligen Anzahl von Mandanten. Die meisten noch aus Hamburg, aber etwa die Hälfte aus dem ganzen Bundesgebiet. Die moderne Kommunikation macht es möglich. Wir entwickeln uns mit unseren Mandanten und den technischen und rechtlichen Entwicklungen.

Gegründet im Jahr 2004 als Der Buchhalter e.V.. Gründungsmitglieder waren ein Buchhalter, ein ehemaliger Personalchef, ein ehemaliger Betriebsprüfer, ein Rechtsanwalt und die ersten drei Mandanten. Die Grundidee war die Selbsthilfe in allen Fragen des Rechnungswesens und rechtlichen Fragen rund um den Betrieb.


Im Laufe der Jahre wurde daraus jedoch ein gewerblich tätiges Buchhaltungs- und Lohnbüro. Im Jahr 2013 haben wir erstmals einer Mandantin einen virtuellen Firmensitz vermietet. Das hat gut funktioniert und so kamen im Laufe der Jahre viele Firmensitze hinzu.

Zum Jahreswechsel 2023/2024 wurde Der Buchhalter e.V. im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge in die hwcon GmbH umgewandelt. Der Verein als Unternehmensform wurde wegen der überwiegend gewerblichen Tätigkeit nicht mehr geeignet.


Unsere Kernkompetenz bleiben die Buchhaltung* und Lohnabrechnung. Diese Aufgaben erfordern viel betriebliches, steuerliches und sozialrechtliches Wissen; Pflichtbewusstsein; Seriosität und Sorgfalt. Mit diesem Hintergrund betreiben wir auch unsere virtuellen Büros. Fair und professionell.

Firmensitze

So viele Unternehmer/innen haben Ihren Geschäftssitz bei uns registriert.

Buchhaltungs- und Lohnmandate

Die Anzahl unserer laufenden Mandate

Jahre am Markt

Gegründet 2004 feiern wir in 2024 unser 20-jähriges Bestehen 

Entfalten Sie Ihr volles Potenzial

Mit uns und unseren Dienstleistungen an Ihrer Seite

Machen Sie doch auch, was Sie am besten können. Bringen Sie Ihr Unternehmen voran, in dem Sie sich voll darauf konzentrieren. Wir halten Ihnen den Rücken (und Kopf) frei vom „Papierkram". Eine sinnvolle Arbeitsteilung unter Spezialisten ist immer effektiver als einzelkämpfende Allrounder.


*Rechtlicher Hinweis

Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst nur das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung gemäß §6 Nr. 3 und 4 StBerG.


Auszug aus dem Gesetzestext:

Steuerberatungsgesetz (StBerG)

§ 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen. Das Verbot des § 5 gilt nicht für

1. die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten,

2. die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung,

3. die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,

4. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.


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