Eine Kurzübersicht unserer Leistungen.

Unser Kerngeschäft, das externe Rechnungswesen, haben wir vor vielen Jahren um die Gestellung von virtuellen Firmensitzen erweitert. Für viele unserer Mandanten gehen unsere Dienstleistungen Hand in Hand.

Scrollen Sie weiter nach unten und informieren Sie sich genauer über unsere Geschäftsbereiche.

Firmensitz

Buchhaltung*

Lohn- und Gehalt

Unser Kerngeschäft, das externe Rechnungswesen, haben wir vor vielen Jahren um die Gestellung von virtuellen Firmensitzen erweitert. Für unsere Mandanten gehen unsere Dienstleistungen Hand in Hand. Unsere Mandatschaft sind Selbständige, Kleinunternehmer/innen, Freiberufler/innen, Personen- und Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, KG, GbR usw.). Also alle, die für die eine eigene Buchhaltungs- und/oder Personalabteilung nicht lohnt bzw. zu kostenintensiv ist. Auf sie sind wir spezialisiert.

Laufende
Buchhaltung*

Wir sind das Bindeglied zwischen Ihnen und Ihrer Steuerberatung. So machen wir alle, was wir am besten können:



Sie - Bringen Sie Ihr Unternehmen voran, in dem Sie sich voll darauf konzentrieren.


Wir - kümmern uns um Ihre Buchhaltung und halten Ihnen so den Rücken frei.


Detailseite: Buchhaltung

Lohn- und Gehaltsabrechnung

Wir erstellen professionell Ihre lfd. Lohnabrechnungen für Industrie, Handel und Handwerk.


Ihre Beitragsnachweise, Lohnsteueranmeldung, SV-Meldungen werden elektronisch übermittelt.


Wir erstellen auch Sofortmeldungen nach §7 DEÜV, welche von Betrieben bestimmter Branchen abzugeben sind und kümmern uns um Ihr Bescheinigungswesen.



Detailseite: Lohn+Gehalt

Virtuelle Büros als Firmensitz

Das virtuelle Büro als ladungsfähiger Geschäftssitz eignet sich für alle Unternehmensformen.


Ob Sie als kleine/r Unternehmer/in ihre Privatsphäre schützen möchten oder einen Sitz für Ihre Personenen- oder Kapitalgesellschaft mit internationalen Geschäftsbeziehungen brauchen.


Wir bieten Ihnen einen Firmensitz als Basis für Ihre Unternehmungen.



Detailseite: Firmensitze

*Rechtlicher Hinweis

Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst nur das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung gemäß §6 Nr. 3 und 4 StBerG