Kleinunternehmer 2025 - Änderungen

mail • 20. Dezember 2024

Die wichtigsten Änderungen der Kleinunternehmerregel ab 01.01.2025

Kleinunternehmerregelung einfach erklärt

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Wenn Sie als Unternehmer im letzten Jahr nicht mehr als 22.000 EUR Umsatz gemacht haben und im aktuellen Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 EUR Umsatz machen werden, können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen.

Was ändert sich ab 2025?

Ab dem 1. Januar 2025 werden die Umsatzgrenzen erhöht:

  • Die untere Grenze steigt von 22.000 EUR auf 25.000 EUR.
  • Die obere Grenze steigt von 50.000 EUR auf 100.000 EUR.

Wie wird der Umsatz berechnet?

Für die Berechnung der Umsatzgrenzen wird der Gesamtumsatz inklusive Umsatzsteuer herangezogen (Brutto-Umsatz). Ab 2025 wird die Umsatzsteuer bei der Berechnung nicht mehr berücksichtigt.

Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?

  • Wenn Sie im letzten Jahr mehr als 22.000 EUR Umsatz gemacht haben, können Sie die Kleinunternehmerregelung in diesem Jahr nicht nutzen.
  • Wenn Sie im letzten Jahr nicht mehr als 22.000 EUR Umsatz gemacht haben, müssen Sie zu Beginn des Jahres schätzen, ob Sie in diesem Jahr die Grenze von 50.000 EUR überschreiten werden.
  • Sollten Sie die 50.000 EUR Grenze im Laufe des Jahres doch überschreiten, dürfen Sie die Kleinunternehmerregelung bis zum Ende des Jahres trotzdem behalten.

Wichtig: Ab 2025 gilt die neue Regelung mit den erhöhten Umsatzgrenzen.

Änderungen für Kleinunternehmer ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 gibt es wichtige Änderungen für Kleinunternehmer:

Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung:

  • Ihr Umsatz im Vorjahr darf nicht mehr als 25.000 Euro betragen.
  • Eine Schätzung Ihres Umsatzes im laufenden Jahr ist nicht mehr nötig.

Was passiert, wenn Sie die Umsatzgrenze von 100.000 Euro überschreiten?

  • Sobald Sie im laufenden Jahr mehr als 100.000 Euro Umsatz machen, dürfen Sie die Kleinunternehmerregelung nicht mehr anwenden.
  • Ihre Umsätze bis zu diesem Zeitpunkt bleiben aber steuerfrei.
  • Wichtig: Sie müssen Ihren Umsatz laufend im Blick behalten, da sich Ihre Besteuerung während des Jahres ändern kann.

Wie wird der Umsatz berechnet?

  • Bei der Berechnung des Umsatzes werden nur bestimmte Einnahmen berücksichtigt.
  • Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern und Käufe aus anderen EU-Ländern zählen nicht dazu.
  • Auch einige steuerfreie Umsätze werden nicht berücksichtigt.
  • Wenn Sie etwas aus Ihrem Unternehmen privat nutzen (z. B. Ihr Firmenfahrzeug), müssen Sie das in der Regel bei der Umsatzberechnung berücksichtigen.

Tipp: Achten Sie darauf, Ihren Umsatz im Blick zu behalten, um die 100.000 Euro-Grenze nicht zu überschreiten.

EU-Kleinunternehmerregelung: Umsatzsteuerfrei im EU-Ausland

Was ist die EU-Kleinunternehmerregelung?

Ab dem 1. Januar 2025 können Sie als Kleinunternehmer in Deutschland auch im EU-Ausland von der Umsatzsteuer befreit sein. Mit der neuen EU-Kleinunternehmerregelung wird es einfacher, Waren oder Dienstleistungen in anderen EU-Ländern anzubieten, ohne sich dort mit den Umsatzsteuerregeln auseinandersetzen zu müssen.

Wer kann die Regelung nutzen?

Sie können die EU-Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn Sie:

  • in Deutschland ansässig sind,
  • Waren oder Dienstleistungen an Unternehmen oder Privatpersonen in anderen EU-Ländern liefern,
  • Ihr Gesamtumsatz in der EU im letzten und im aktuellen Jahr jeweils unter 100.000 Euro liegt.

Welche Vorteile bietet die Regelung?

  • Sie müssen sich nicht in jedem EU-Land, in dem Sie tätig sind, für die Umsatzsteuer registrieren.
  • Sie sparen Zeit und Kosten, da Sie keine Umsatzsteuererklärungen im Ausland abgeben müssen.

Wie funktioniert die Regelung?

  1. Registrierung: Sie müssen sich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) online registrieren und angeben, in welchen EU-Ländern Sie die Regelung nutzen möchten.
  2. Umsatzmeldung: Jedes Vierteljahr müssen Sie dem BZSt online eine Umsatzmeldung übermitteln, auch wenn Sie keine Umsätze erzielt haben (Nullmeldung).
  3. Änderungen: Wenn sich Ihre Daten ändern, müssen Sie das dem BZSt online mitteilen.
  4. Abmeldung: Wenn Sie die Voraussetzungen für die Regelung nicht mehr erfüllen, müssen Sie sich online abmelden.

Worauf müssen Sie achten?

  • Sie müssen Ihre Umsätze sorgfältig aufzeichnen, um die Umsatzmeldungen korrekt erstellen zu können.
  • Die Aufbewahrungsfrist für die Aufzeichnungen beträgt zehn Jahre.

Wo finde ich weitere Informationen?

Detaillierte Informationen zur EU-Kleinunternehmerregelung finden Sie in der Richtlinie (EU) 2020/285 und der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2007.

EU-Kleinunternehmerregelung: Umsatzsteuerfrei im EU-Ausland

Was ist die EU-Kleinunternehmerregelung?

Ab dem 1. Januar 2025 können Sie als Kleinunternehmer in Deutschland auch im EU-Ausland von der Umsatzsteuer befreit sein. Mit der neuen EU-Kleinunternehmerregelung wird es einfacher, Waren oder Dienstleistungen in anderen EU-Ländern anzubieten, ohne sich dort mit den Umsatzsteuerregeln (OSS-Verfahren) auseinandersetzen zu müssen.

Wer kann die Regelung nutzen?

Sie können die EU-Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn Sie:

  • als Unternehme/in in Deutschland ansässig sind,
  • Waren oder Dienstleistungen an Unternehmen oder Privatpersonen in anderen EU-Ländern liefern,
  • Ihr Gesamtumsatz in der EU im letzten und im aktuellen Jahr jeweils unter 100.000 Euro liegt.

Welche Vorteile bietet die Regelung?

  • Sie müssen sich nicht in jedem EU-Land, in dem Sie tätig sind, für die Umsatzsteuer registrieren.
  • Sie sparen Zeit und Kosten, da Sie keine Umsatzsteuererklärungen im Ausland abgeben müssen.

Wie funktioniert die Regelung?

  1. Registrierung: Sie müssen sich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) online registrieren und angeben, in welchen EU-Ländern Sie die Regelung nutzen möchten.
  2. Umsatzmeldung: Jedes Vierteljahr müssen Sie dem BZSt online eine Umsatzmeldung übermitteln, auch wenn Sie keine Umsätze erzielt haben (Nullmeldung).
  3. Änderungen: Wenn sich Ihre Daten ändern, müssen Sie das dem BZSt online mitteilen.
  4. Abmeldung: Wenn Sie die Voraussetzungen für die Regelung nicht mehr erfüllen, müssen Sie sich online abmelden.

Worauf müssen Sie achten?

  • Sie müssen Ihre Umsätze sorgfältig aufzeichnen, um die Umsatzmeldungen korrekt erstellen zu können.
  • Die Aufbewahrungsfrist für die Aufzeichnungen beträgt zehn Jahre.

Wo finde ich weitere Informationen?

Detaillierte Informationen zur EU-Kleinunternehmerregelung finden Sie in der Richtlinie (EU) 2020/285 und der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2007.

von mail 28. November 2024
Schluss mit dem Zahlungschaos: So optimieren Sie Ihr Mahnwesen und erhalten Ihr Geld schneller.
e-rechnung auf smartphone
von mail 14. November 2024
Die Digitalisierung schreitet voran und erreicht nun auch das Rechnungswesen. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland im B2B-Bereich elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) verwenden. Was genau das bedeutet und wie Sie Ihr Unternehmen optimal auf diese Veränderung vorbereiten, erfahren Sie in diesem Beitrag.